Der Superintendentin oder dem Superintendenten kommen in unserer Kirche viele Aufgaben zu. Das Amt ist mit seinen Anfängen bereits in der Reformation entstanden. Nachdem die hierarchische Ordnung der Kirche weggefallen war, fehlte zunächst ein den Gemeinden zu- und übergeordnetes geistliches Amt, um besonders zwei "bischöfliche" Funktionen wahrzunehmen: das der Visitation, eines besonderen Besuchsdienstes in den Gemeinden, und das der Ordination, die Berufung der Pfarrer/innen zur öffentlichen Wortverkündigung.
Das Amt ist in erster Linie ein geistlich-seelsorgerisches. Zu den Aufgaben zählen vor allem Seelsorge und Beratung für die Pfarrer/innen und Vikare/Vikarinnen im Kirchenkreis. Darüber hinaus sind Leitungsaufgaben zu erfüllen. Der Superintendent hat für die Durchführung der Synodal- und KSV-Beschlüsse zu sorgen und hat den Kirchenkreis in der Öffentlichkeit zu vertreten. Er wird für acht Jahre von der Kreissynode gewählt.
Eine nicht leicht zu bewältigende Besonderheit des Amtes ist, dass er eine Mittlerfunktion zwischen Landeskirche und dem Kirchenkreis mit seinen Gemeinden inne hat. Einerseits ist der Superintendent „Sprecher“ der Gemeinden gegenüber der Landeskirche, andererseits aber auch Vertreter der Landeskirche gegenüber den Gemeinden. Als solcher ist er auch Dienstvorgesetzter der Pfarrer/innen und führt die Aufsicht über die Gemeinden und Presbyterien sowie über alle, die im Kirchenkreis ein Amt haben.